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   OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 10 UF 19/22   

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https://dejure.org/2022,25165
OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 10 UF 19/22 (https://dejure.org/2022,25165)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2022 - 10 UF 19/22 (https://dejure.org/2022,25165)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2022 - 10 UF 19/22 (https://dejure.org/2022,25165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Übertragung einer gemeinsamen Sorge auf beide Eltern; Unzulässigkeit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren; Wesentlicher Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Übertragung einer gemeinsamen Sorge auf beide Eltern Unzulässigkeit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren Wesentlicher Verfahrensmangel

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Übertragung einer gemeinsamen Sorge auf beide Eltern; Unzulässigkeit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren; Wesentlicher Verfahrensmangel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 5 UF 204/21

    Voraussetzungen der Entscheidung des Familiengerichts im vereinfachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 10 UF 19/22
    Es genügt, wenn - jedenfalls im Ansatz - Gründe vorgetragen werden, die im Bezug zum gemeinsamen Kind, zum Eltern-Kind-Verhältnis und/oder konkret zum Verhältnis der beteiligten Eltern und somit im Zusammenhang mit der Einrichtung des Sorgerechts stehen können (OLG Karlsruhe Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 5 UF 204/21, juris Rn. 11, 12).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2022 - 13 UF 150/21

    Beschwerde gegen eine Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 10 UF 19/22
    Eine Anhörung ist entbehrlich, wenn der angefochtene Beschluss in jedem Fall aufzuheben und das Verfahren gemäß § 69 Abs. 1 Satz 3 FamFG zurückzuverweisen ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 13 UF 150/21 -, juris; BeckOK-Obermann FamFG, 40. Ed. 1. Oktober 2021, FamFG § 68 Rn. 40).
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